Inspektion

Allgemein folgt der Restterm über folgende Umformung der Tangentenzerlegung:

Hierin sind jetzt die Daten des speziellen Beispiels einzusetzen und der entstehende Ausdruck ist fallspezifisch zu vereinfachen. Das geht meist mit der zweiten gegebenen Form leichter. Vgl. (9.1.14) Skript.

Für das Beispiel kann man jedoch problemlos die erste Form verwenden.


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