Lösung

Zunächst der spezielle Fall: Die zulässigen Koordinatenpaare der Ebene müssen mindestens eine der folgenden beiden Bedingungen erfüllen, die man unmittelbar aus der Figur abliest (oder). Bei der zweiten Ungleichung muss der y-Wert zwischen den Werten der beiden leicht zu bestimmenden Randgeraden liegen!

Die beiden Bedingungen:

Jetzt der allgemeine Fall. Die erste Ungleichung verallgemeinert sich problemlos. Bei der zweiten sollte man mit der Zweipunkteform arbeiten. Die untere Gerade geht ja durch (b,h) und (B,H-h), die obere hat dieselbe Steigung, und geht durch (0,h). Das gibt

Setzt man jetzt B=H=1 und b=h/(1-h), so folgt mit etwas Rechnung (Bruchrechnung!) das Resultat des Spezialfalles









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